Allgemeine Nutzungsbedingungen
Schlosscards UG (haftungsbeschränkt)
Bitte lesen Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen gründlich durch, bevor Sie unseren Service nutzen.
§1 Serviceleistungen
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle folgenden Produkte, unerheblich ihrer Verwendung, ihrer Entstehung und ihrer Bereitstellung. Dies umfasst insbesondere www.schlosscards.de, portal.schlosscards.de, sowie die Sammelkarten.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Schlosscards UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer Mattia Hummel und ihren Kunden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung durch den Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
Diese Geschäftsbedingungen bilden die vollständige und abschließende Regelung sämtlicher Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die von diesen Bedingungen abweichen oder sie ergänzen, verlieren damit ihre Wirksamkeit, soweit sie nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass die Parteien künftig das Textformerfordernis für einzelne Nebenabreden oder Änderungen aufheben möchten; eine solche Aufhebung bedarf ebenfalls der Textform, um rechtswirksam zu sein.
Eine einseitige mündliche Vereinbarung, die von diesen Bestimmungen abweicht, entfaltet keine rechtliche Wirkung.
§2 Funktionale Definition der Produkte und Nutzung dieser
Der Käufer unserer Kartendesigns haftet selbst bei unzulässiger Nutzung der Daten von Beteiligten. Dies muss nochmals per Checkbox vor jeder Datensammlung zugestimmt werden. Bei Widerhandlung liegt die Schuld beim Käufer.
Bei der Erstellung von Karten ist die Nutzung jeglicher illegalen Inhalte untersagt. Bei Karten die für Jugendliche bestimmt sind, gilt das Jugendschutzgesetz, an das sich der Käufer bei Eingabe der Daten halten muss.
Ohne ausdrückliche Erlaubnis sind alle Dateien, Designs und Bildmaterial geistiges Eigentum des Unternehmens. Hiervon ausgenommen sind Bildrechte an übermittelten Fotos von Personen.
Die Firma verpflichtet sich die erstellten Karten mit Personen erst bei Zustimmung derer für eigene Zwecke zu verwenden.
§3 Konsequenzen bei Zuwiderhandlung
Bei einer Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder gegen geltendes Recht behält sich SchlossCards das Recht vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Diese Maßnahmen können einzeln oder kumulativ erfolgen und umfassen, jedoch nicht abschließend:
- Die teilweise oder vollständige Löschung von Projekten, Dateien, Inhalten oder sonstigen vom Nutzer bereitgestellten Daten
- Die Sperrung oder die dauerhafte Kündigung von Nutzerkonten, Zugängen oder sonstigen Nutzungsberechtigungen
- Das Einbehalten bereits geleisteter Zahlungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, insbesondere zur Abgeltung bereits erbrachter Leistungen, entstandener Kosten oder als Schadensersatz
- Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einschließlich des Ersatzes von Folgeschäden und entgangenem Gewinn, soweit gesetzlich zulässig
- Die Weitergabe relevanter Informationen an Strafverfolgungs- oder Aufsichtsbehörden, sofern hierfür eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ein berechtigtes Interesse vorliegt
- Die Einleitung strafrechtlicher Schritte zur Durchsetzung eigener Rechte oder zur Abwehr weiterer Verstöße
- Die Einstellung, Verzögerung oder Ablehnung von Druck-, Produktions- oder sonstigen Aufträgen, selbst wenn diese bereits beauftragt, bestätigt oder teilweise ausgeführt wurden
Schlosscards ist nicht verpflichtet, den Nutzer vor der Ergreifung der genannten Maßnahmen zu informieren oder ihm Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern dies zur Abwehr weiterer Verstöße, zur Sicherung des Geschäftsbetriebs oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist.
§4 Organisator- und Benutzerkonto
Unsere Nutzerkonten lassen sich in Benutzerkonten und Organisatorkonten unterscheiden.
Die Inanspruchnahme des Services setzt eine vorherige Registrierung unter Verwendung der per E-Mail übermittelten Zugangscodes voraus.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu schützen. Er trägt die Verantwortung für sämtliche Handlungen und Aktivitäten, die unter Nutzung seines Nutzerkontos erfolgen. Insbesondere verpflichten sich Inhaber von Organisatorenkonten in besonderem Maße zur sorgfältigen Geheimhaltung ihrer Zugangsdaten und Zugangsberechtigungen.
Falls die Geschäftsbedingungen sich ändern, wird eine E-Mail an alle betreffenden Kunden 30 Tage vor Umsetzung mitgeteilt. Ablehnung der neuen Geschäftsbedingungen führt zu einem Abbruch der Projekte des Kunden.
Bei teilweise oder ganz unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen, bleiben die restlichen Bestimmungen intakt. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.
§5 Haftung
Die Schlosscards UG (haftungsbeschränkt) haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung der Kardinalpflichten ist die Haftung der UG auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist eine Haftung der UG (haftungsbeschränkt) für Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der UG (haftungsbeschränkt).
Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen ausdrücklich übernommener Garantien bleibt unberührt.
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt als allererstes das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§6 Abrechnung
Die Preise werden nach Absprache per Mitteilung geklärt.
Der Kaufpreis ist nach Einwilligung in den Kauf und vor Beginn des Druckvorgangs zu zahlen und muss innerhalb einer 14-tägigen Frist beglichen werden. Die Information wird per Rechnung geschickt. Vorbehalte haben im Voraus geklärte Änderungen.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schlosscards.
Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er auf eine fällige Zahlung nicht leistet. Gegenüber Verbrauchern gilt dies spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung. Gegenüber Unternehmern kommt der Kunde bereits mit Fälligkeit der Zahlung in Verzug.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden die durch den Zahlungsverzug entstehenden Verzugsschäden in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere angemessene Mahnkosten sowie die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
Gegenüber Unternehmern ist der Anbieter im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
§7 Kündigung
Sowohl SchlossCards als auch Kunden können das Nutzungsverhältnis kündigen. Bei Verstößen ist das fristlos möglich. Ansonsten mit einer Frist von 30 Tagen.
§8 Datenschutz
Die Sicherung der Daten wird in der separaten Datenschutzerklärung behandelt.